AGB

AGB

Stand: 30.01.2023

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hebamme Jasmin Treiber-Meier, Schloßstr. 5a, 91735 Muhr am See, E-Mail: jasmintreibermeier@gmail.com (im Folgenden „Hebamme“)

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Hebamme. Die vertragliche Vereinbarung kann hierbei schriftlich oder in Textform erfolgen.

  1. Anmeldung/Anfrage über die Homepage

Alle Anmeldungen/Anfragen über die Homepage sind zunächst unverbindlich und werden erst rechtswirksam, wenn von beiden Seiten (Hebamme und Versicherte) der Behandlungsvertrag mit evtl. Ergänzung unterzeichnet wird.

Daher besteht nach Absendung des Anmeldeformulars noch kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungs- oder Kursplatz.

  1. Widerrufsbelehrung

3.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende/beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

3.2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Ihnen die Hebamme alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Hebamme eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Hebamme dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

3.3 Musterwiderrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

Hebamme Jasmin Treiber-Meier, Schloßstr. 5a in 91735 Muhr am See oder per E-Mail an jasmintreibermeier@gmail.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen

  1. Kurse

4.1 Anmeldung, Vertragsschluss, Kursort

Eine Anmeldung zu Kursen der Hebamme kann nur elektronisch über das Anmeldeformular der Homepage der Hebamme erfolgen. Das Absenden des Formulars stellt (lediglich) ein Angebot dar; sie erhalten dann eine Bestätigungsmail mit dem Kursvertrag; erst mit Unterzeichnung und Rücksendung (gerne auch per Email) des unterschriebenen Dokumentes, kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Dieser verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr bzw. des Eigenanteils. Für die Yoga-Kurse werden keine Kursverträge nötig, hier ist die Anmeldung mit Absendung des Anmeldeformulars bereits verbindlich. Mit dem Absenden der Kursanmeldung akzeptieren Sie die Geltung meiner AGB für diese. Sie können Ihr Angebot nur dann wirksam abgeben, wenn Sie diese AGB durch Anhaken des entsprechenden Kästchens akzeptiert haben.

Die Kurse finden im Familienzentrum “Unser Dorf e.V.” und Mawiba im “AIZ Muhr am See” statt. Die Hausordnung des Familienzentrums ist von jedem Teilnehmenden zu beachten. Änderungen des Ortes werden den Teilnehmenden mitgeteilt.

4.2 Kursgebühren

4.2.1 Erstattung der Kursgebühren durch gesetzliche Krankenkassen

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden, die laut Hebammengebührenordnung über die Krankenkassen abrechenbar sind (s. Kursbeschreibung), werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die gesetzliche Krankenkasse dann die kompletten Kursgebühren. Die Gebühren für versäumte Kursstunden werden nicht von den Krankenkassen übernommen und sind daher von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grunde die Abwesenheit resultierte. Die Gebühren für versäumte Kursstunden richten sich nach der Privat-Gebührenordnung für Hebammen in Bayern. Die Hebamme stellt der Teilnehmerin am Ende des Kurses über die versäumten Kursstunden eine Rechnung. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. 

Die Partnergebühr des Geburtsvorbereitungskurses wird von der Krankenkasse nicht automatisch übernommen und muss privat entrichtet werden. Die Höhe des aktuellen Partneranteils können Sie der Kursbeschreibung entnehmen.

4.2.2 Erstattung der Kursgebühren durch die private Krankenversicherung

Privatversicherte Frauen tragen die Kursgebühren selbst. Auch die Gebühren für versäumte Kursstunden sind daher von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Nach dem Kurs stellt die Hebamme der Teilnehmenden eine Rechnung über die Kursgebühren. Diese Rechnung kann, je nach privater Krankenversicherung, bei dieser eingereicht werden. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab, ob Ihre private Krankenversicherung die Kursgebühren übernimmt. Es gelten die Abrechnungssätze der geltenden Privat-Gebührenordnung für Hebammen des Landes Bayern.

Der Partnerbeitrag im Rahmen des Geburtsvorbereitungskurses ist von der Teilnehmerin ebenfalls selbst zu tragen.

4.2.3 Entrichtung des Beitrags für Kurse ohne Kassenleistung und/oder des Partners bei Geburtsvorbereitungskurs

Der Beitrag (Höhe siehe Kursbeschreibung) muss spätestens in der ersten Kursstunde in bar bezahlt werden.

Die Bestätigung über die erbrachte Zahlung erhalten die Teilnehmer per Quittung in der ersten Kursstunde.

4.3 Absage oder Verlegung durch Hebamme

Für den Kurs gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, den Kurs zu stornieren, zu verschieben oder eine Alternative anzubieten.

Die Hebamme ist außerdem berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zeitlich zu verlegen. Dazu werden die Teilnehmenden schriftlich, per E-Mail oder fernmündlich in Kenntnis gesetzt. Kommt es zu einem Kursausfall durch die Hebamme, wird die Kursstunde (wenn organisatorisch möglich) durch die Vertretungshebamme gehalten oder es wird ein Ersatztermin (online) angeboten. Dieser kann auch an einem anderen Wochentag oder zu einer anderen Zeit stattfinden.

4.4 Stornierung durch Teilnehmerin

4.4.1 Wird der Kurs von der Teilnehmerin früher als sechs Wochen vor Beginn abgesagt, so verlangt die Hebamme von der Teilnehmerin lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- Euro. Bei einer Stornierung ab sechs Wochen vor Kursbeginn, bis zwei Wochen vor Kursbeginn, ist die Hebamme berechtigt, einen Ersatz in Höhe von 50% der Kursgebühr zu verlangen. Die Stornierung muss rechtzeitig in Textform (gerne auch per E-Mail) bei der Hebamme eingehen. Erfolgt die Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, hat die Hebamme Anspruch auf Zahlung der vollen Kursgebühr.

4.4.2 Bei schwerer Erkrankung oder vorzeitiger Entbindung kann nach Vorlage eines ärztlichen Attestes die Stornierungsgebühr erlassen werden.

 

  1. Umstellung auf Online-Termine

5.1 Die Hebamme behält sich vor, geplante Präsenztermine in Schwangerschaft und im Wochenbett auf Beratung mittels Video oder anderem Kommunikationsmedium umzustellen, wenn organisatorische oder pandemische Gründe dies erfordern.

  1. Erreichbarkeit

 

6.1 Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Nachrichten / Anfragen per WhatsApp oder sonstiger Messenger Dienste (Ausnahme: Signal) grundsätzlich nicht beantwortet. Die Versicherte sieht von einer entsprechenden Kontaktaufnahme gegenüber der Hebamme ab. 

 

6.2 Die Kontaktaufnahme erfolgt im Rahmen der in §3 dieses Vertrages genannten Sprechzeiten, per Kontaktformular auf der Homepage (treibermeier.hebamio.de), Signal, Email oder Telefonat. Die Hebamme meldet sich spätestens innerhalb einer Stunde zurück, falls sie aus beruflichen Gründen innerhalb der Sprechzeiten nicht sofort ans Telefon kann. Außerhalb der Sprechzeiten meldet sich die Hebamme im Laufe des darauf folgenden Werktages (außer Donnerstags) zurück.

 

  1. Haftung

7.1 Die An- und Abreise der Kundin zum vereinbarten Ort der Leistungserbringung durch die Hebamme erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.

7.2 Die Hebamme übernimmt keine Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwagen oder sonstige abgelegte Gegenstände. Die Kundin wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen; Sie legt z.B. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Leistungserbringung an einem sicheren Ort ab.

7.3 Die Teilnahme an der Leistungserbringung erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme wird der Kundin fachkundige Hilfe leisten und sie beraten. Bei Anwendung des Erlernten, handelt die Kundin eigenverantwortlich. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Ausführung und den Erfolg des Erlernten, insbesondere nicht für Folgen einer möglicherweise nicht sachgemäßen Anwendung.

7.4 Die HEbamme haftet nur für Schäden wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für Schäden der Kundin aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.

  1. Datenschutz

Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzbestimmungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vereinbarung zur Teilnahme am Babypflegekurs

(Kurs ohne Kassenleistung)

Zwischen Hebamme Jasmin Treiber-Meier

(im Folgenden Hebamme genannt) und 

Frau ____________________________ 

(im Folgenden Kursteilnehmerin genannt) sowie dem/der 

Partner/in der Kursteilnehmerin ____________________________ 

(im Folgenden Partner/in genannt)

wird ergänzend zum Behandlungsvertrag folgendes vereinbart:

 

  1. Die Gebühren betragen pro Person 100€ für den gesamten Kurs (6 Unterrichtsstunden à 90 Minuten).
  1. Die Gebühr muss spätestens in der ersten Kursstunde in bar bezahlt werden.

Die Bestätigung über die erbrachte Zahlung erhalten die Teilnehmer per Quittung in der ersten Kursstunde.

  1. Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmer/innen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden.
  1. Versäumt die Kursteilnehmerin/ der Kursteilnehmer einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer nicht teilgenommen hat.

Versäumte Kursstunden werden von den Kursteilnehmern selbst getragen. 

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nur im Rahmen der Kündigungsfristen möglich (siehe AGB). Hiervon unberührt bleibt das Recht auf eine

fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (siehe AGB). 

  1. Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
  1. Die AGB’s habe ich gelesen und akzeptiere diese.

 

___________________________ ___________________________ 

Ort/Datum, Unterschrift der Hebamme

___________________________ ___________________________ 

Unterschrift der Kursteilnehmerin, Unterschrift des/der Partners/Partnerin



Vereinbarung zur Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs

für gesetzlich Versicherte

Zwischen Hebamme Jasmin Treiber-Meier und Hebamme Nicole Kruse

(im Folgenden Hebamme genannt) und

Frau ____________________________ 

(im Folgenden Kursteilnehmerin genannt) sowie dem/der

Partner/in der Kursteilnehmerin ____________________________ 

(im Folgenden Partner/in genannt)

wird ergänzend zum Behandlungsvertrag folgendes vereinbart:

 

  1. Der Geburtsvorbereitungskurs umfasst 7 Unterrichtsstunden à 120 Minuten.
  1. Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmer/innen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden.
  1. Versäumt die Kursteilnehmerin/ der Kursteilnehmer einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer nicht teilgenommen hat.

Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der

gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden

Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V.

Versäumte Kursstunden werden von den Kursteilnehmern selbst getragen. Es gilt dann die

jeweilige Privatgebührenordnung des Bundeslandes als vereinbart, sowohl für die Schwangere als auch für den/ die teilnehmende/n Partner/in.

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nur im Rahmen der Kündigungsfristen möglich (siehe AGB). Hiervon unberührt bleibt das Recht auf eine

fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (siehe AGB).

  1. Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
  1. Die AGB’s habe ich gelesen und akzeptiere diese.

___________________________ ___________________________ 

Ort/Datum, Unterschrift der Hebamme

___________________________ ___________________________ 

Unterschrift der Kursteilnehmerin, Unterschrift des/der Partners/Partnerin

 

Vereinbarung zur Teilnahme an einem Rückbildungskurs

für gesetzlich Versicherte

Zwischen Hebamme Jasmin Treiber-Meier

(im Folgenden Hebamme genannt) und 

Frau ____________________________ 

(im Folgenden Kursteilnehmerin genannt) 

wird ergänzend zum Behandlungsvertrag folgendes vereinbart:

 

  1. Der Rückbildungskurs umfasst 8 Unterrichtsstunden à 90 Minuten.
  1. Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmer/innen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden.
  1. Versäumt die Kursteilnehmerin/ der Kursteilnehmer einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer nicht teilgenommen hat.

Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der

gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden

Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V.

Versäumte Kursstunden werden von den Kursteilnehmern selbst getragen. Es gilt dann die

jeweilige Privatgebührenordnung des Bundeslandes als vereinbart, sowohl für die Schwangere als auch für den/ die teilnehmende/n Partner/in.

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nur im Rahmen der Kündigungsfristen möglich (siehe AGB). Hiervon unberührt bleibt das Recht auf eine

fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (siehe AGB). 

  1. Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
  1. Die AGB’s habe ich gelesen und akzeptiere diese.

___________________________ ___________________________ 

Ort/Datum, Unterschrift der Hebamme

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Unterschrift der Kursteilnehmerin